Das Verkehrszivilrecht umfasst:
- Verkehrsunfallrecht (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sachschäden und Personenschäden)
- Reparaturkosten/Schadensausgleich bei „Totalschaden“
- Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden u. Ä.
- Schadensmanagement (außergerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherungen, Fristenkontrolle, Überprüfung von Sachverständigengutachten usw.)
- Verkehrsversicherungsrecht (Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung)
- Autokauf- und Gewährleistungsrecht (Schadensersatzansprüche, Nacherfüllung, Minderung, Garantieansprüche, Widerrufsrechte usw.)
Wir vertreten Unfallgeschädigte bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Ihr Spezialist für Verkehrszivilrecht: Fachanwalt für Verkehrsrecht Arthur Lübbermann