Das Bau- und Architektenrecht wird insbesondere von Streitigkeiten über angebliche und tatsächliche Baumängel geprägt. Um solchen Streitigkeiten schon im Vorfeld zu begegnen, beraten wir unsere Mandanten bei  Vertragsverhandlungen und entwerfen klare und verständliche Verträge, wie zum Beispiel auch Bau- und  Generalunternehmerverträge. Für gewerbliche Mandanten schaffen wir rechtssichere Vertragsgrundlagen für dauerhafte Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen.

Bei Rechtsstreiten vertreten wir Sie umfassend gerichtlich und außergerichtlich. Für Ihre Interessendurchsetzung kooperieren wir dabei eng mit Ihnen und qualifizierten Sachverständigen, um technische Kenntnisse mit juristischem Know-How zu verbinden. Daneben klären wir, ob Rückgriffsansprüche gegen Dritte durchgesetzt werden können.

Daneben unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwehr von Ansprüchen, insbesondere aus Gewährleistung und wegen behaupteter Planungsfehler.

Für Sie spezialisiert im Bau- und Architektenrecht:

Rechtsanwalt und Notar H.-Chr. Eberhardt