Das Wohnungsmietrecht ist, ebenso wie das Gewerbemietrecht und das Pachtrecht von gesetzlichen Regelungen und einer umfassenden Rechtsprechung geprägt, die für viele Mieter und Vermieter  bzw. Pächter und Verpächter sowie Wohnungseigentümer kaum überschaubar ist. Form- und Fristvorschriften sind oftmals ebenso unbekannt, wie der Umfang der Rechte und Pflichten der Parteien.

Wir erstellen und prüfen für private und gewerbliche Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter sowieWohnungseigentümer und Verwalter Mietverträge und beraten und vertreten bei Mieterhöhungsverlangen, Wünschen nach Vertragsänderungen und -beendigungen, sowie Kündigungen. Daneben übernehmen wir die Rechtsvertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere wenn es um Räumungsprozesse oder um Schönheitsreparatur- oder Instandhaltungspflichten und Mietmängel geht.

Im Wohnungseigentumsrecht gestalten wir für Sie Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Daneben beraten wir unsere Mandanten  bei der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und nehmen Ihre Rechte bei der Frage nach Beschlussanfechtungen wahr.