Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Rechtsanwälte zu setzen. Wir vertreten unsere Mandanten hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Regelung des Aufenthalts- und Sorgerechts für Kinder sowie des Umgangsrechts 
  • Zugewinnausgleich
  • Aufsetzen von Eheverträgen