Der Notar ist als unabhängiger Träger eines vom Staat verliehenen öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Bei dieser Tätigkeit stellt der Notar sicher, dass die Urkundsbeteiligten sich des Inhalts und der juristischen Tragweite ihrer Erklärungen bewusst sind und dass ihr erklärter Wille unzweideutig festgehalten wird. Gesetzlich vorgesehene Beurkundungspflichten schützen auf diese Weise den jeweils schwächeren und möglicherweise rechtlich unerfahrenen Vertragsbeteiligten. In diesem Zusammenhang dient die Tätigkeit des Notars insbesondere der Vermeidung von Konflikten und damit der Erhaltung des Rechtsfriedens.

Darüber hinaus kommt der notariellen Urkunde besondere Beweiskraft zu, weshalb z.B. verschiedene Registereintragungen die Vorlage einer solchen Urkunde voraussetzen.

Der Notar ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unbedingter Neutralität verpflichtet. Dies unterscheidet die notarielle Tätigkeit von derjenigen des Rechtsanwalts, der die Interessen seines Mandanten einseitig zu vertreten hat.

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht (Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen)
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbH und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht).

Ihre Notar:

Notar H.-Chr. Eberhardt